Sie sind Inhaber eines britischen Visums und haben Zugriff auf eVisa

Die britische Regierung stellt auf ein digitales Einwanderungsinstrument um und ersetzt physische Visaunterlagen durch eine Online-Aufzeichnung der britischen Einwanderungsidentität einer Person, ein sogenanntes eVisum.

Am 31. Dezember 2024 laufen biometrische Aufenthaltsgenehmigungen/-karten ab. Wenn Sie noch kein UKVI-Konto und kein eVisum eingerichtet haben, müssen Sie dies jetzt tun, um die Anerkennung Ihres britischen Visums zu erhalten.

Mit dem Konto können Sie Ihre Rechte im Vereinigten Königreich einsehen und geltend machen, Ihre Einwanderungsbescheinigung mit Ihrem Reisepass für die Rückreise in das Vereinigte Königreich verknüpfen und Ihre persönlichen Daten aktualisieren.

Jeder sollte ein eigenes UKVI-Konto haben. Wenn ein Kind unter 18 Jahren nicht immer in der Lage ist, ein eigenes Konto zu erstellen und zu verwalten, muss dies ein Richter oder ein Elternteil für es tun.

Reisen ab dem 1. Januar 2025:

Bis Ende 2024 müssen Sie Ihre physische biometrische Aufenthaltserlaubnis/Karte bei sich tragen, wenn Sie reisen, auch wenn Sie ein eVisum haben.

Ab dem 1. Januar 2025 ist es wichtig, dass Ihr UKVI-Konto und Ihre eVisa-Anerkennung eingerichtet und Ihr aktueller Reisepass mit Ihrem Konto verknüpft sind. Überprüfen Sie rechtzeitig vor Ihrer Reise, ob Ihr eVisa korrekt ist. Andernfalls kann es passieren, dass Sie verspätet einreisen oder Ihnen die Beförderung durch die Fluggesellschaft verweigert wird.

Wenn Ihnen bereits eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (auch als unbefristete Aufenthaltserlaubnis bezeichnet) erteilt wurde und Sie über einen Stempel oder eine Vignette in einem abgelaufenen Reisepass verfügen, müssen Sie einen Softwareantrag ohne Zeitlimit (NTL) stellen, um Ihre biometrischen Daten zu prüfen und Ihr UKVI-Konto und Ihr eVisum zu erhalten.

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